Fragen und Antworten

Für Wohnungssuchende

Ich suche eine Wohnung – was muss ich tun?

Am besten Sie nehmen persönlich Kontakt mit uns auf. Sie können unsere Vermietung tagsüber unter der Telefonnummer 09281 7353-12 erreichen oder Sie besuchen uns einfach während der Öffnungszeiten in unserem Büro An der Michaelisbrücke 1 in Hof. Wo Sie uns finden können erfahren Sie hier. So können Sie uns am einfachsten Ihre Wünsche mitteilen und es ist uns möglich Ihnen gegebenenfalls gleich ein passendes Angebot zu unterbreiten. Natürlich können Sie aber auch über die Anfrage- und Kontaktformulare auf der Website mit uns Kontakt aufnehmen.

Im Moment gibt es keine passende Wohnung – wie kann ich mich vormerken lassen?

Hierfür müssen Sie uns nur einen Wohnungsbewerbungsbogen ausfüllen. Diesen können Sie entweder im Downloadcenter herunterladen oder erhalten Ihn beim persönlichen Gespräch in unserer Geschäftsstelle. Wir werden Sie dann, sobald eine passende Wohnung zur Verfügung steht, entweder schriftlich oder telefonisch informieren. Die Wartezeit ist abhängig von Ihrem Wohnungswunsch (Lage, Größe, Preis, Ausstattung) und der momentanen Nachfrage.

Wo kann ich mich über derzeit freie Wohnungen informieren?

In unserer Wohnungssuche finden Sie immer eine Auswahl unserer aktuell verfügbaren Wohnungen. Oft liegen uns aber auch schon weitere Wohnungskündigungen vor, welche noch nicht auf der Website veröffentlicht wurden. Informationen über diese Wohnungen erhalten Sie nur persönlich in unserer Geschäftsstelle.

Ich interessiere mich für ein Angebot, wie kann ich die Wohnung besichtigen?

In der Regel werden die Wohnungen mit einem Außendienstmitarbeiter besichtigt. Termine können direkt mit ihm, oder auch in unserem Büro vereinbart werden. In Einzelfällen ist eine Besichtigung der Wohnungen alleine möglich, wenn z. B. mit dem Vormieter ein Termin vereinbart wurde oder wir die Schlüssel einer Wohnung ausnahmsweise direkt an den Interessenten aushändigen können.

Besichtigungstermine sind in der Regel nur während der Geschäftszeiten möglich, im Einzelfall können aber auch Ausnahmen gemacht werden. In den Wintermonaten finden Besichtigungen außerdem nur tagsüber bis ca. 16:00 Uhr statt, da unsere Leerwohnungen nicht mit Lampen ausgestattet sind und so nicht viel in den Wohnungen zu sehen wäre.

Die Wohnung gefällt mir – wie geht es weiter?

In der Regel können wir Ihnen eine Wohnung bis zu einer Woche reservieren. Dafür benötigen wir nun aber auf jeden Fall einen unterzeichneten Wohnungsbewerbungsbogen von Ihnen und Angaben über Ihre Einkommensverhältnisse. Bevor wir den Mietvertrag mit Ihnen abschließen können, muss dann nur noch der Vertragsbeginn und die Einzahlung der Genossenschaftsanteile geklärt werden, sowie eine positive Bonitätsprüfung (Schufa-Auskunft) vorliegen.

Was sind die Unterschiede zwischen den Genossenschaftsanteilen und einer normalen Kaution? Ausnahme für Studenten!

Ein Mietverhältnis mit uns ist grundsätzlich immer an die Mitgliedschaft bei der Baugenossenschaft Hof eG und der damit verbundenen Zeichnung von mindestens zwei Genossenschaftsanteilen mit insgesamt 800 Euro sowie an die Bezahlung einer einmaligen Aufnahme- bzw. Bearbeitungsgebühr von 20 Euro gebunden. Die Unterschiede zu einer normalen Kaution liegen vor allem darin, dass man Mitglied der Genossenschaft und damit auch Anteilseigner am Unternehmen mit den eingezahlten Genossenschaftsanteilen wird. Im Vergleich zur Kaution ist die Höhe der Mindestanteile vorgeschrieben und immer gleich, es wird nach entsprechendem Beschluss der Vertreterversammlung jährlich eine Dividende auf die Anteile ausbezahlt und es gelten längere Kündigungsfristen. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft bei der Baugenossenschaft Hof eG erhalten Sie bei den Fragen und Antworten für Mitglieder.

Studenten sind von dieser Voraussetzung für ein Mietverhältnis mit uns ausgenommen – sie können alternativ zur Mitgliedschaft auch eine normale Kaution in Höhe von drei Kaltmieten hinterlegen.

Ich beziehe Leistungen vom Jobcenter, bekomme ich trotzdem eine Wohnung?

Selbstverständlich erhalten Sie auch in diesem Fall eine Wohnung von uns, sofern die Wohnung im Angemessenheitsrahmen des Jobcenters Hof liegt. Nur bei einer negativen Schufa-Auskunft können wir Ihnen leider keine Wohnung vermieten.

Für meine Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt – was bedeutet das für mich?

Für öffentlich geförderte Wohnungen muss bei Mietvertragsabschluss ein gezielter Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Hof – Jugend und Soziales –Wohnungsangelegenheiten beantragt werden. Dieser ist vom Einkommen und von Wohnungsgrößen abhängig. Können die Kriterien für die Vergabe des Wohnberechtigungsscheins nicht erfüllt werden, so kann im Einzelfall durch die zuständige Behörde geprüft werden, ob eine Freistellung erteilt werden kann und damit eine Anmietung der Wohnung trotzdem möglich ist. In manchen Fällen kann es hierbei aber zu einer Erhöhung der Miete durch die Erhebung einer Ausgleichszahlung durch die Stadt Hof kommen. Die genauen Kriterien und Einkommensgrenzen können bei der Stadt Hof im Bereich Jugend und Soziales, Schlossgasse 7 in Hof, bei der zuständigen Ansprechpartnerin Frau Krapp, Telefonnummer 09281 815-1215, erfragt werden.

Wann und wie erhalte ich die Schlüssel meiner neuen Wohnung?

Wenn der Mietvertrag unterzeichnet ist, uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt und der Mietvertragsbeginn kurz bevor steht, erhalten Sie von uns einen Übergabetermin. Bei diesem werden wir Ihnen sämtliche zur Wohnung gehörende Schlüssel sowie die Wohnungsgeberbestätigung aushändigen, die zur Anmeldung im Einwohnermeldeamt nötig ist. Außerdem wird in Ihrem Beisein der Zustand der Wohnung genau protokolliert und gegebenenfalls noch offene Mängel vermerkt. Bis zum Übergabetermin selbst müssen die Genossenschaftsanteile oder die Kaution bereits eingezahlt worden sein.

Sollten Sie vor Mietbeginn die Wohnung ausmessen wollen, ist dies selbstverständlich in Begleitung eines Hausmeisters möglich.

Was muss ich bei der Anmeldung von Gas und Strom beachten?

Die Anmeldung für die Versorgung mit Gas und Strom bei den Stadtwerken Hof übernehmen wir für Sie. Wir benötigen hierfür nur bei der Wohnungsübergabe Ihre Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Die Zählerstände werden bei der Übergabe abgelesen und an das Versorgungsunternehmen weitergegeben. Bei Strom und Gas können Sie aber auch einen anderen Anbieter wählen. Sie müssen uns dann allerdings eine Netzanmeldung unterschreiben und die Anmeldung sowie bei einem späteren Auszug die Abmeldung selbst erledigen.

Weitere Informationen wie beispielsweise zur Erlaubnis von Tierhaltungen, zum Thema Internet, Telefon und TV, zur Anmietung von Garagen oder Stellplätzen, zur Zahlung der Miete, zu den Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, zur Kündigung oder zu anderen Fragen, die im Laufe des Mietverhältnisses auftreten können, finden Sie bei den Fragen und Antworten für Mieter. Natürlich können Sie aber auch gerne unter der Telefonnummer 09281 7353-12 oder online über unser Kontaktformular direkt mit uns Kontakt aufnehmen.