Information zum Wohnberechtigungsschein

Für öffentlich geförderte Wohnungen muss bei Mietvertragsabschluss ein gezielter Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Hof – Jugend und Soziales –Wohnungsangelegenheiten beantragt werden. Dieser ist Einkommens- und Wohnungsgrößenabhängig. Können die Kriterien für die Vergabe des Wohnberechtigungsscheins nicht erfüllt werden, so kann im Einzelfall durch die zuständige Behörde geprüft werden, ob eine Freistellung erteilt werden kann und damit eine Anmietung der Wohnung trotzdem möglich ist. In Ausnahmefällen kann es hierbei zu einer Erhöhung der Miete durch die Erhebung einer Ausgleichszahlung durch die Stadt Hof kommen. Die genauen Kriterien und Einkommensgrenzen können bei der zuständigen Behörde erfragt werden.