Räum- und Streupflicht vor unseren Garagen

Der nächste Winter kommt bestimmt - und gemäß Ortssatzung der Stadt Hof sind wir Bürger für eine sichere Begehbarkeit der Verkehrswege zuständig. Ihre Baugenossenschaft räumt und streut die Gehwege und Gehsteige für Sie - eine Dienstleistung die seit langem bekannt ist. 

Es wird jedoch oft übersehen, dass dies nicht für die Garagenhöfe bzw. Zufahrten gilt. In den Garagenmietverträgen ist vereinbart, dass "der anteilige Garagenvorplatz sowie der anteilige Gehsteig vom Mieter nach Maßgabe der ortspolizeilichen Vorschriften zu reinigen ist. Außerdem sind die Schneebeseitigung und das Streuen bei Glatteis nach der Ortssatzung durchzuführen."

Wir bitten unsere Garagenmieter, ihren Pflichten gewissenhaft nachzukommen - auch wenn Sie die Garage im Winter nicht benutzen. Vielen Dank.

Bei evtl. Schadensfällen ist die Haftpflichtversicherung berechtigt, beim Schadensverursacher Regress zu nehmen.