Hundehaltung in der BG

29. November 2021

Im Corna-Jahr sind viele BGler "auf den Hund gekommen". Für viele gelten die Vierbeiner als bester Freund des Menschen – aber eben nicht für alle. Wenn es um Hunde geht, kochen die Emotionen immer wieder hoch. Die Leinen- oder Kotaufnahmepflicht sind hier nur zwei mögliche Streitpunkte.

Um ein friedvolles Zusammenleben von Menschen mit und ohne Hund zu ermöglich, ist es neben gegenseitiger Toleranz und Rücksichtnahme notwendig, die Regeln für die Hundehaltung in den Wohnanlagen der Baugenossenschaft Hof einzuhalten. Zu diesem 1 x 1 der Hundehaltung verpflichten sich alle Besitzer mit der Genehmigung der Haltung bei der BG:

  • Leinenpflicht in allen Innen- und Außenanlagen

Denn es gibt Menschen, die Angst vor Hunden haben, selbst wenn der Vierbeiner friedlich ist. Um zu verhindern, dass Hunde mit anderen Hunden in Konflikt geraten, Menschen anspringen oder verfolgen, gilt die strikte Leinenpflicht.

  • Kotaufnahmepflicht

Hundekot an Wegen und in Wiesen ist ein großes Ärgernis. Für alle Hundehalter ist das Beseitigen der Hinterlassenschaften Pflicht. Und: Hundekottüten dürfen nicht am Boden liegengelassen werden, sondern müssen ordnungsgemäß entsorgt werden!

  • Verbot an Spielplätzen

Unsere Kinder sind besonders schutzwürdig. Auf Spielplätzen und -flächen gilt deshalb ein unbeschränktes Hundeverbot.

  • Hundehalterhaftpflichtversicherung

Denken Sie daran, dass Sie eine Hundehalterhaftpflichtversicherung benötigen, am besten schließen Sie diese sofort nach Einzug Ihres neuen Familienmitglieds ab.

Bitte beachten Sie, dass Sie auch die Verantwortung tragen, wenn Ihr Hund von einer anderen Person ausgeführt wird.

Hunde sind so zu halten, dass …

  • keine Personen und Tiere verletzt werden.

  • sie die Außen- und Wohnanlagen nicht verunreinigen.

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