Änderung der Heizkostenverordnung

31. Dezember 2021

Seit dem 1. Dezember 2021 gelten die neuen Regelungen der Heizkostenverordnung, die auch Sie, liebe Mitglieder und Mieter betreffen. So müssen gemäß § 6 a Absatz 1 der Heizkostenverordnung ab dem 1. Januar 2022 sämtliche Haushalte, in denen eine fernablesbare Verbrauchserfassung (Funkablesung) erfolgt, monatlich eine Verbrauchsdatenübersicht erhalten.

Über die Art und Weise des Erhalts dieser Informationen werden wir Ihnen ein Schreiben zukommen lassen.

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