Ehrenamtliche Arbeit in der Betreuungs- und Entlastungsarbeit

01. Oktober 2024

Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, können die Kosten für Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Falls Sie einen Pflegegrad haben, können Sie für die Alltagsunterstützung einen Anspruch in Höhe von 125,00 Euro/Monat geltend machen, zum Beispiel durch Quittungen für die Tagespflege, für die Teilnahme an einer Demenzgruppe oder für Entlastung im Haushalt. Dies muss durch einen zertifizierten Anbieter erfolgen, wobei sich aber auch hier die Personalnot bemerkbar macht. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch private Helfer/Helferinnen aus der Nachbarschaft finanziert werden.

Die wichtigsten Punkte, die dafür erfüllt sein müssen:

• Antragstellung

• Nachweis der Qualifikation

• Registrierung

• monatliche Abrechnung

Die Vergütung kann bei Verwandtschaftsverhältnissen bis zum zweiten Grad und für im gleichen Haushalt wohnende Personen nicht beantragt werden.

Bei Interesse, Fragen oder auch falls Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Sozialberaterin Ingrid Schwarz-Stelzer unter der Telefon-Nr. 0171 7912449.

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