Welche Versicherungen sollten Sie als Mieter haben?

Bestimmte Versicherungen gehören ganz einfach zum "Pflichtprogramm", um sich und seine Familie vor großen finanziellen Schäden zu bewahren.

Dazu gehören die private Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung.

Privathaftplicht

Die private Haftpflichtversicherung greift, wenn durch Ihr Verschulden oder das Ihrer Kinder Menschen oder Sachgegenstände zu Schaden kommen. Natürlich nur dann, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Besonders Kinder handeln nicht immer so umsichtig wie Erwachsene, da kann es schnell zu einem Schaden kommen.

Beispiele sind:

- Sie verletzen die Aufsichtspflicht und Ihre Kinder richten beim Spiel einen Schaden an:

   ·  eine Scheibe geht zu Bruch

   ·  die Außenbeleuchtung der Grünanlage oder ein parkendes Auto wird beschädigt

-  Sie beschädigen Ihre gemieteten Wohnräume. Zum Beispiel das Waschbecken, die Badewanne oder eine Zimmertür

- Als Radfahrer oder Fußgänger verursachen Sie einen Verkehrsunfall

Beachte:

In der privaten Haftpflichtversicherung kann auch der Verlust von fremden Schlüsseln (Wohnungsschlüssel etc.) versichert werden. Dies ist vor allem für Mieter in Wohngebäuden mit einer Zentralschließanlage sinnvoll.

Denn:

Gerät ein Schlüssel einer Zentralschließanlage des Wohngebäudes verloren, kann dies erhebliche Kosten nach sich ziehen. Bei Verlust eines Generalschlüssels bleibt dem Vermieter, zur Wiederherstellung der Sicherheit, oft nichts anderes übrig, als die Schließanlage auszutauschen.

Hausratversicherung

Kommt es durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser - das kann auch aus Wasch- und Spülmaschinen austreten - oder Sturm zu einem Schaden an Ihrem Eigentum, schützt Sie die Hausrat- versicherung. Auch bei solchen Schadensereignissen ist es wichtig, gut versichert zu sein. Schließlich können die Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung sehr hoch sein.

Beispiele:

-  Klassischer Fall in der Weihnachtszeit ist der brennende Christbaum, dessen Brandherd auf Möbel, Hauselektronik und Kleidung übergeht

-  Der geplatzte Waschmaschinenschlauch, der die ganze Wohnung unter Wasser setzt und Teppiche, Gardinen und Elektrogeräte beschädigt

Unser Tipp:   Liste und Fotos des Hausrates und besonders der Wertgegenstände erstellen und sicher deponieren.

Schützen Sie Ihr Eigentum

Die Hausratversicherung ist nicht mit der Gebäudeversicherung der Baugenossenschaft zu verwechseln. Diese ist von uns für alle Häuser abgeschlossen, betrifft jedoch nicht das in den Wohnungen, im Keller oder auf dem Speicher befindliche Eigentum der Mieter (Möbel, Küche, Elektronik etc.). Kommt es beispielsweise zu einem Wasserschaden, wird der Schaden am Gebäude von unserer Gebäudeversicherung übernommen, den Schaden am privaten Eigentum, zum Beispiel innerhalb der Wohnungen oder im Keller, durch das Wasser übernimmt allerdings wiederum die private Hausratversicherung. Gut, wenn man in einem solchen Fall eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, dann können Sie mit dem Ersatz des entstandenen Schadens rechnen.

Die Haftpflichtversicherung der Baugenossenschaft zahlt nur, wenn eine Haftung durch schuldhaftes Verhalten unsererseits gegeben ist.