Keine Belege mehr beim Ablesen der Heizkostenverteiler

Seit Ende des vergangenen Jahres werden die Ablesewerte an den Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip zwar wie bisher abgelesen, jedoch vom Ableser manuell in den Hand-Computer eingegeben. Durch diese Eingabe sind Ablesequittungen bzw. Unterschriften nicht mehr erforderlich.

Wir empfehlen unseren Mietern, den Ableser zu begleiten, sich die eingegebenen Werte zeigen zu lassen und zu notieren, um sie mit den Werten der späteren Abrechnung vergleichen zu können. Quittungen können auf Verlangen auch vom Ableser ausgestellt werden.